Rechtslage
Alles was recht ist (Update per 22.08.2021)
Ich komme je länger je mehr in Kontakt mit dem Recht in der Schweiz / in Liechtenstein aufgrund von diversen Fragen. Ich sammle hier meine Erkenntnisse.
Für Liechtenstein besteht eine kostenlose Rechtsberatung für einfache Fälle.
Fall | Rechtsgrundlagen |
Fazit |
Menschenrechte werden durch die Corona-Pandamie mit Füssen getreten. Wie ist die Reihenfolge der Rechte? |
Schweiz
Liechtenstein
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Bei sich widersprechenden Gesetzen nehmen Gericht normalerweise die Rangordnung der Verfassung, Gesetze und Verordnungen. Es gilt der Grundsatz, dass auch in Notlagen die Grundrechte gewahrt werden müssen. Zudem müssen Notlagen nachgewiesen werden können. |
Gegen welche rechtlichen Grundsätze verstösst eine generelle Maskenpflicht in der Schweiz |
Schweiz
Liechtenstein |
Menschenrechte sind rechtlich unantastbar über die Verfassung. Es gibt keine gesetzlichen Grundlagen, diese auszuhebeln. Damit gibt es auch keine anwendbaren Strafbestimmungen zur Durchsetzung solch verfassungswidriger Anordnungen. Impfpflichten und Impfzwänge sind offensichtlich strafbare Körperverletzungen bzw. Versuche hierzu. |
Darf ich gegen meinen Willen auf Corona-Viren getestet werden? |
Schweiz
Liechtenstein
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Alle drei Verfassungsartikel schützen vor der Entnahme von Körperflüssigkeiten gegen den Willen einer betroffenen Person. Aber, wenn ein Amtsarzt eine Entnahme verordnet und diese epidemologisch begründbar ist, dann kommt das Epidemiegesetz zum Zuge und ein erzwungener Test ist während einer Epidemie zulässig. Eine Verweigerung wird mit Busse bestraft. Dasselbe gilt über den Zollvertrag, da das Epidemiegesetz nach Liechtenstein weitervererbt wurde, und der Artikel 6 des Zollvertrages Liechtenstein einem Kanton gleichstellt. Aber, der Amtsarzt darf nicht über die Art des Tests entscheiden, solange mehrere Tests zur Auswahl stehen mit vergleichbaren Werten. Eine Entnahme über die Nase ist dann nicht zulässig und man darf explizit auf die nicht-invasive Entnahme per Spucke wie z.B. beim Testcenter am Flughafen Zürich bestehen. |
Darf mich mein Arbeitgeber oder die Regierung dazu zwingen, eine Maske am Arbeitsatz anzuziehen, obwohl ich ein ärztliches Masken-Befreiungs-Attest besitze? |
Schweiz
Liechtenstein
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Jemanden gegen seinen Willen zu zwingen und gleichzeitig einer gesundheitlichen Gefahr auszusetzen ist Nötigung. Bei qualvoller gesundheitlicher Gefährdung (auch psychischer) ist das sogare schwere Nötigung. Alleine die Ankündigung, das durchziehen zu wollen ist strafbar als versuchte Nötigung. Das Gleichheitsgebot bzw. das Diskrimierungsverbot ins der Verfassung als Menschenrecht verankert. Ein Ausschluss wegen einer Maskenverweigerung mit ärztlichem Attest ist deshalb Diskriminierung. Wer wegen Verweigerung trotz Attest gekündigt wird, der kann eine missbräuchliche Kündigung geltend machen. Der Arbeitgeber hat stattdessen dafür zu sorgen, dass am Arbeitsplatz ein gesundes Klima herrscht und die Mitarbeitenden gesundheitlich nicht gefährdet werden (auch die Minderheiten). Aber Achtung: Wird eine Maske in einem Berufsstand als Voraussetzung für die ordentliche Arbeitstätigkeit ausserhalb der Pandemie vorgeschrieben kann sich nur krank schreiben lassen und wird spätestens nach 1 Jahr aus der Stelle ausscheiden. |
Darf mich ein Arbeitgeber, eine Firma oder ein Veranstalter zu 3G zwingen? |
Schweiz
Liechtenstein
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Grundrechte gelten alle und immer. Im Grundsatz ist jeglich Form von Ungleichbehandlung und Diskriminierung verboten. Eine Ausnahme dazu ist 3G, welches durch das Covid-19-Gesetz im Artikel 6 legitimiert wird. Artikel 6 wurde jedoch erst mit der Revision des Gesetzes eingeführt. Gegen diese Revision wurde ein Referendum ergriffen und 3G darf rechtlich im Inland nur dann eingesetzt werden, wenn das Gesetz durch das Volk im November bestätigt wird. Der National- und Ständerat hat zwar das Gesetz für dringlich erklärt und somit am Volk vorbei durchgedrückt. Diese Dringlichkeit wäre jedoch nur im Reiseverkehr mit der EU legitim und die Rechtmässigkeit könnte im Inland für 3G könnte rechtlich angefochten werden. Das Epidemiegesetz könnte über eine weitere besondere Lage (Notstandsrecht) 3G über den Bundesrat wieder legimitieren. Dazu müsste aber das Gesundheitssystem kurz vor dem Zusammenbruch stehen oder die Todesfallraten wesentlich über dem Normal liegen. Beides ist aktuell nicht der Fall. In der Schweiz und in Liechtenstein sind die Notrechte jeweils per September bzw. Oktober ausgelaufen. Das Hausrecht oder die allgemeinen Arbeitsbedingungen können 3G vorschreiben. Dieses Recht muss sich jedoch an die Grundsätze der Verfassung und der Gesetze halten. Jegliche Form von Diskriminierung, Ungleichbehandlung und von unverhältnimässigen und nicht zumutbaren Massnahmen ist deshalb unzulässig. 3G würde aktuell das Recht auf Arbeit beschränken für diejenigen, welche sich nicht (mehr) impfen lassen wollen und die Tests nicht selbst bezahlen können, um vor Ort zur Arbeit zu gehen. Die aktuelle Anwendung von 3G beschränkt sich rechtlich aktuell auf alle Orte, welche nicht als Grundrechte gelten. Alles ausserhalb nicht rechtlich legitimiert, diskriminierend, ungleichbehandelnd, unverhältnismässig. Eine Kündigungsandrohung, Kündigung oder Verweigerung des Zutrittes kann deshalb auch neben Diskriminierung und Ungleichbehandlung auch als Nötigung angesehen werden. Jeder der aktuell 3G ausserhalb des Freizeitbereiches einsetzt begibt sich damit auf rechtliches Glatteis und muss bei Einreichung von Strafanzeigen mit Verurteilung und Busse rechnen. |
Kann mir ein öffentliches Gebäude zum Masken tragen oder aufgrund des Hausrechts den Zutritt verweigern, obwohl ich ein ärztliches Masken-Befreiungs-Attest besitze? Gilt das auch, wenn ich kein Attest besitze? |
Schweiz
Liechtenstein |
Jemanden gegen seinen Willen zu zwingen und gleichzeitig einer gesundheitlichen Gefahr auszusetzen ist Nötigung. Bei qualvoller gesundheitlicher Gefährdung (auch psychischer) ist das sogare schwere Nötigung. Alleine die Ankündigung, das durchziehen zu wollen ist strafbar als versuchte Nötigung. Das Gleichheitsgebot bzw. das Diskrimierungsverbot ins der Verfassung als Menschenrecht verankert. Ein Ausschluss wegen einer Maskenverweigerung mit ärztlichem Attest ist deshalb Diskriminierung. Wenn man kein Attest besitzt: Man kann auch ohne Attest besondere Gründe geltend machen. Man ist dann jedoch in der beweispflicht basierend auf dem folgenden Text: "Zum andern sind Personen von der Maskenpflicht ausgenommen, die nachweisen können |
Darf mir ein Arzt ein Masken-Befreiungs-Attest verweigern bei gesundheitlichen Problemen? |
Schweiz Liechtenstein |
Grundsätzlich wird ein Arzt Haftbar durch Busse und in schweren Fällen auch Freiheitsstrafe für gesundheitliche Folgeschäden, wenn diese durch ein Maskenbefreiungsattest hätten vermieden werden können. In CH gilt dies nur für schwere Fälle im Gegensatz zu Liechtenstein auch für leichtere Fälle. In diesen Fällen ist es jedoch sinnvoller, den Arzt zu wechseln, bevor Schäden entstehen. Die Gesundheit hat man nur einmal. In Corona-Zeiten ist es sinnvoll, diese telefonisch anzufragen. |
Darf ein Arzt die Ausstellung eines Masken-Befreiungsattests an zusätzliche Bedingungen wie z.B. eine Impfung oder regelmässige PCR-Tests knüpfen? |
Schweiz
Liechtenstein |
Eine Verknüfung eines Masken-Befreiungs-Attests an Bedingungen ist weder vom Epidemiegesetz, noch vom Covid-19-Gesetz oder deren Verordnungen so vorgesehen. Ein Arzt überschreitet damit seine Kompetenzen. Es kann dementsprechend als Nötigung angesehen werden und ist damit je nach Schwere der Nötigung mit Busse und Freiheitsentzug bestrafbar. Geht damit eine Gesundheits-Schädigung kommt "Unterlassene Hilfeleistung" und "Gesundheitsgefährdung" aus oberem Artikel noch dazu. |
Was gilt als Demonstration bzw. öffentliche Kundgebung? |
Schweiz
Liechtenstein
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Grundsätzlich müssen Behörden bei der Ausübung der Meinungsfreiheit verschiedene Interessen abwägen. Es können Verbote und Auflagen ausgesprochen werden. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit darf jedoch nicht eingeschränkt werden. Die Frage ist, was als Versammlung gilt. In Liechtenstein ist das jegliche Zusammenkunft von 100 Personen und mehr auf öffentlichen Plätzen der Gemeinden. |
Ist es verboten, an öffentlichen Plätzen Kerzen abzustellen? |
Schweiz Liechtenstein |
Es konnte keine rechtliche Grundlage gefunden werden, welche dies verbietet. Lediglich die Haftung bei Beschädigungen durch die Kerzen können geltend gemacht werden. Bei unabsichtlich hinzugefügten Schäden gilt die Unschuldsvermutung. |
Ist es rechtens, für die Missachtung von Corona-Massnahmen gebüsst zu werden? |
Schweiz
Liechtenstein
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Ja Eine Verweigerung der Aufforderung des Amtsarztes gemäss Epidemiegesetz kann bis zu CHF3'500.- gebüsst werden. Eine Nicht-Einhaltung von Covid-19-Massnahmen als Betreiber kann bis zu CHF10'000 gebüsst werden. Die Nicht-Einhaltung der Quarantäne-Richtlinien kann bis zu CHF3'500.- gebüsst werden. Jegliche anderen Bussen sind aufgrund der Inkraftsetzung des Covid-19-Gesetzes seit Sonntag, 12. Juni 2021 nun zulässig. |
Menschenrechtsverletzungen (Update vom 16.11.2020)
Menschenrechte sind ein Grundrecht in allen Ländern der Welt. Die aktuellen Corona-Massnahmen verstossen mehrfach geggen die Menschenrechte. Ich bin kein Anwalt, doch ich kann Rechtstexte verstehen und auslegen und das Bild, welches sich mit der aktuellen Risikobewältigung der Corona-Krise zeigt, ist verheerend.
Es ist wichtig, dass direkt oder indirekt diese Menscherechtsverletzungen gemeldet werden. In besonders schweren Fällen ist eine Anzeige zu prüfen:
- Nationale oder regionale Regierungen
- Nationale oder regionale Parlamente (Nationalrat, Landtag, Bundestag, etc.)
- Spitäler, Altersheime und Praxen
- Schulen und andere erzieherische Einrichtungen
- Verkehrsbetriebe
- Einkaufsläden und -ketten
- Arbeitgeber
- Jeder, welcher sich trotz Wissens der Verletzungen, nicht für die Einhaltung dieser einsetzt
Gemäss dem europäischen Netzwerk der nationalen Menschenrechtsorganisationen ist es wichtig, dass während der Covid-19-Krise wohl Solidarität herrscht, doch auch die prinzipiellen Spielregeln der Einschränkungen eingehalten werden.
Es ist deshalb Wichtig, an die nationalen Menschenrechtsorganisationen zu appellieren, um Regierungen und Parlement zur besseren Einhaltung der Menschenrechte zu bewegen. Diese sind für:
- Liechtenstein: Verein für Menschenrechte
- Schweiz: Diverse
- Österreich: Volksanwaltschaft
- Deutschland: Institut für Menschenrechte
- Andere Länder: ENNHRI
Menschrechtsartikel | Verletzung / Kommentar |
Artikel 1 (Freiheit, Gleichheit, Solidarität) Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Solidarität begegnen. |
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Artikel 2 (Verbot der Diskriminierung) Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa aufgrund rassistischer Zuschreibungen, nach Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden aufgrund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist. |
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Artikel 3 (Recht auf Leben und Freiheit) Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. |
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Artikel 4 (Verbot der Sklaverei und des Sklavenhandels) Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten. |
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Artikel 5 (Verbot der Folter) Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. |
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Artikel 6 (Anerkennung als Rechtsperson) Jeder Mensch hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden. |
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Artikel 7 (Gleichheit vor dem Gesetz) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung. |
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Artikel 8 (Anspruch auf Rechtsschutz) Jeder Mensch hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die die ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden. |
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Artikel 9 (Schutz vor Verhaftung und Ausweisung) Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden. |
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Artikel 10 (Anspruch auf faires Gerichtsverfahren) Jeder Mensch hat bei der Feststellung der eigenen Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht. |
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Artikel 11 (Unschuldsvermutung)
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Artikel 12 (Freiheitssphäre des Einzelnen) Niemand darf willkürlichen Eingriffen in das eigene Privatleben, die eigene Familie, die eigene Wohnung und den eigenen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen der eigenen Ehre und des eigenen Rufes ausgesetzt werden. Jeder Mensch hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen. |
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Artikel 13 (Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit)
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Artikel 14 (Asylrecht)
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Artikel 15 (Recht auf Staatsangehörigkeit)
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Artikel 16 (Eheschließung, Familie)
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Artikel 17 (Recht auf Eigentum)
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Artikel 18 (Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit) Jeder Mensch hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, die Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, die eigene Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen. |
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Artikel 19 (Meinungs- und Informationsfreiheit) Jeder Mensch hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten. |
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Artikel 20 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit)
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Artikel 21 (Allgemeines und gleiches Wahlrecht)
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Artikel 22 (Recht auf soziale Sicherheit) Jeder Mensch hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für die eigene Würde und die freie Entwicklung der eigenen Persönlichkeit unentbehrlich sind. |
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Artikel 23 (Recht auf Arbeit, gleichen Lohn)
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Artikel 24 (Recht auf Erholung und Freizeit) Jeder Mensch hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub. |
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Artikel 25 (Recht auf Wohlfahrt)
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Artikel 26 (Recht auf Bildung)
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Artikel 27 (Freiheit des Kulturlebens)
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Artikel 28 (Soziale und internationale Ordnung) Jeder Mensch hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können. |
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Artikel 29 (Grundpflichten)
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Artikel 30 (Auslegungsregel) Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat. |
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