Petition "Gesundheitliche Selbstbestimmung" (Laufzeit bis Ende Februar 2021)

Einleitung

Die Covid-19-Krise / -Pandemie hat zu temporären Einschränkungen von Grundrechten und Menschenrechten geführt. Diese werden von der Bevölkerung auch breit getragen. Im Bereich der gesundheitlichen Massnahmen zeichnen sich jedoch unverhältnismässige Einschränkungen ab, welche die Freiheit und Selbstbestimmung einschränken oder sogar aushebeln. Ein Petitionskommittee hat sich in Liechtenstein der Wiederherstellung der Verhältnismässigkeit von Massnahmen verschrieben, um für sich und die Gesellschaft Verantwortung zu übernehmen.

Die Petition ist geschlossen und im Landtag behandelt

  • Laufzeit von Mitte Januar bis Ende Februar 2021
    • Wurde am 9. März 2021 an den Landtag eingereicht
    • Wurde im Mai im Landtag behandelt
      • Die Petitions wurde nicht an die Regierung übergeben
      • 4 von 25 Landtagsabgeordneten gaben dieser Petition ebenfalls ihre Stimme
  • Unterschriftsbogen (bevorzugt)
  • Online-Petition (anonym)
  • Zahlen mit Stand 07.03.2021
    • Insgesamt wurde die Petition 616 Mal unterschrieben
      • Online-Petition wurde 420 Mal unterschrieben
      • 50 Unterschriftenbögen wurden 267 Mal unterschrieben
    • Petitionsseite wurde 4'089 Mal aufgerufen
    • Unterschriftenbogen wurde 349 Mal aufgerufen / heruntergeladen
    • Werbeanzeige in Facebook wurde 1145 Mal geklickt

Petition

Die Unterzeichnenden ersuchen die Mitglieder des hohen Landtages, verfassungsrechtliche und gesetzliche Grundlagen zu prüfen bzw. zu erweitern, sodass:

  1. Jederzeit, insbesondere während und nach Krisen und Pandemien die gesundheitliche Selbstbestimmung gewährleistet ist
  2. die nachvollziehbar begründete Verweigerung von gesundheitlichen Massnahmen nicht zu Diskriminierung im öffentlichen und beruflichen Leben führt
  3. eine ähnliche Regelung für Schutzbefohlenen zu treffen ist, die einen ausgewogenen Mix aus Selbstbestimmung der Entscheidenden über Schutzbefohlene und Schutz der Schutzbefohlenen darstellt
  4. Ärzte und medizinisches Personal medizinische Massnahmen nicht ausführen müssen, welche sie aufgrund ihrer Ausbildung und Überzeugung wissenschaftlich fundiert und begründet nicht unterstützen können bzw. Menschen gefährdet. Insbesondere darf dadurch keine öffentliche Diffamierung oder Sanktionierung erfolgen
  5. der Verfassungs-Artikel der Initiative STOPP Impfpflicht Schweiz gemäss oberen Ersuchungen geprüft wird, wie dieser in die Verfassung bzw. die Gesetze aufgenommen werden kann, ohne dass dies der Zollvertrag und die darunterliegenden Schweizer Gesetze aushebeln können:
    • «Eingriffe in die körperliche oder geistige Unversehrtheit einer Person bedürfen deren Zustimmung. Die betroffene Person darf aufgrund der Verweigerung der Zustimmung weder bestraft werden noch dürfen ihr soziale oder berufliche Nachteile erwachsen.»

Begründung

Krisen und Pandemien ausgelöst z.B. durch «Covid-19» haben bewiesen, dass das Volk mitzieht und vernünftig die Massnahmen der Regierung und des Landtags umsetzt und auch bereit ist, Einschränkungen anzunehmen. Auch medizinische Massnahmen werden breit getragen.

Langfristige gesundheitliche Massnahmen gehen jedoch einigen Einwohnern in Liechtenstein zu weit, da sie die Sinnhaftigkeit, Wirksamkeit und risikogewichtete Ungefährlichkeit (mehr Menschen geschützt, als geschädigt) solcher Massnahmen nicht nachvollziehen können und ihre körperliche und psychische Gesundheit gefährdet sehen.

 

Zur Sinnhaftigkeit kann man anführen, dass erwiesen ist, dass ein Teil der Bevölkerung grundimmun ist und auch eine durchgemachte Krankheit vor Neuinfektionen und schweren Verläufen schützt. Weiterhin weist der PCR-Test nur das Vorhandensein von Abbauprodukten von Viren nach und nicht, ob ein positiv Getesteter ohne Symptome überhaupt krank oder ansteckend ist. Wieso sollen denn weiterhin genau diese gesunden Menschen Masken tragen bzw. sich impfen lassen und somit zusätzlichen gesundheitlichen Risiken aussetzen? Das ist unverhältnismässig, Gesunde unnötigen Risiken auszusetzen. Siehe dazu:

Man konnte innerhalb von 9 Monaten einen Impfstoff entwickeln und zulassen. Doch bis heute kann man die natürliche Immunität von Menschen (Grundimmunität oder durch durchgemachte Covid-19-Erkrankung) immer noch nicht messen. Die WHO berichtete letzthin sogar, dass aus ihrer Sicht eine Herdenimmunität nur durch Impfung erreicht werden kann. Man kann sich aufgrund von solchen Entwicklungen nicht des Eindruckes verwehren, dass es vordergründig eigentlich gar nicht mehr um die Bewältigung der Krise vordergründig geht. Es sieht vielmehr so aus, der Bevölkerung direkt, indirekt oder durch psychische Nötigung eine Impfung aufzuzwingen, welcher rein wissenschaftlich betrachtet nur bei einem Teil der Bevölkerung Sinn macht.

 

Zur Wirksamkeit von Masken ist zu sagen, dass gemäss Medienorientierung der Regierung eine spanische Studie zitiert und versinnbildlicht wurde. Befinden sich 6 Personen für 4 Stunden im selben Raum, eine davon ist ansteckend, dann sind ohne Maske 100% angesteckt und mit Maske 80%. Das ist nicht verhältnismässig, die gesamte Bevölkerung an den Hauptansteckungsorten Familie und Arbeit Masken tragen zu lassen, wenn nur eine Wirksamkeit von 20% entsteht. Siehe dazu:

Zum PCR-Test siehe Sinnhaftigkeit oben. Der PCR-Test weist keine Infektion nach, sondern Abbauprodukte von Viren. Dies gibt keine Aussage über die Erkrankung oder die Ansteckbarkeit, sondern lediglich, dass Abbauprodukte vorhanden sind. Gemäss Insiderinformationen aus einem Labor könnten diese bereits heute die Ansteckbarkeit von Positiv-Getesteten messen. Diese Werte dürfen aber in der breiten Öffentlichkeit noch nicht verwendet werden. Dies könnte unnötige Isolationen verhindern. Die Nicht-Verwendung dieser Information setzt deshalb Gesunde einer unnötigen psychischen Belastung aus.

 

Zur Ungefährlichkeit ist zu sagen, dass es sich bei den mRNA-Impfstoffen um hochexperimentelle Gentechnik handelt, welche über verkürzte Zulassungsbestimmungen zu einem Massenversuch am Menschen toleriert wird. Normalerweise haben Impfstoffe und Gentechnikprodukte eine Zulassung von 3 bis 8 Jahren. Die Langzeitrisiken werden ohne saubere Abwägung in Kauf genommen.

Durch Maskentragen gibt es viele dokumentierte Fälle von unzumutbaren permanenten Beschwerden und Erkrankungen. Anstatt diesen Geschädigten Maskenbefreiungsatteste auszuhändigen wurden die Vergabebestimmungen der Atteste verschärft. Viele Geschädigte werden nun gezwungen, ihren Körper fortlaufend zu schädigen. Siehe dazu auch:

In diversen Gesprächen mit Ärzten und Besuchern von Ärzten wurde mir berichtet, dass sie oft andere Behandlungsmethoden anwenden und freizügiger Atteste ausstellen würden gemäss den Grundsätzen des Hippokratischen Eides bzw. der Genfer Deklaration. Sie werden jedoch von Seiten Amt für Gesundheit, der Ärztekammer und von Krankenkassen in ihrer Entscheidungsfreiheit unverhältnismässig eingeschränkt.

 

Zur Gefährdung durch gesundheitliche Selbstbestimmung ist zu sagen, dass urteilsfähige Personen grundsätzlich für den eigenen Schutz verantwortlich sind. Sich zu 100% auf andere zu verlassen, wäre dasselbe, wie ohne auf den Verkehr zu achten blindlings beim Zebrastreifen über die Strasse zu gehen und auf den Schutz durch rechtzeitiges Anhalten von Autofahrern zu hoffen.

Nicht urteilsfähige Personen werden bereits heute genügend in Spitälern, Altersheimen oder durch betreuende Personen geschützt. Deshalb gefährden sich Personen durch gesundheitliche Selbstbestimmung hauptsächlich nur selbst. Risikosportarten werden ja auch nicht generell verboten, nur weil sie gefährlich für die ausübenden Personen sind.

Die Solidarität der gesamten Gesellschaft mit den Gefährdeten und dem Recht aus Selbstbestimmung des Einzelnen ist derzeit in einem Ungleichgewicht und muss zurück in ein ausgewogenes Verhältnis finden.

 

Es sind deshalb jederzeit auch während und nach Krisen und Pandemien die Menschenrechte einzuhalten und durch eine stärkere Verankerung der gesundheitlichen Selbstbestimmung zu stärken. Insbesondere darf durch die Ausübung der gesundheitlichen Selbstbestimmung keine Benachteiligung oder Diskriminierung entstehen:

Referenz «Allgemeine Erklärung der Menschenrechte»

https://www.amnesty.de/alle-30-artikel-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte

  • Artikel 1 (Freiheit, Gleichheit, Solidarität)
  • Artikel 2 (Verbot der Diskriminierung)
  • Artikel 3 (Recht auf Leben und Freiheit)
  • Artikel 7 (Gleichheit vor dem Gesetz)
  • Artikel 9 (Schutz vor Verhaftung und Ausweisung)
  • Artikel 12 (Freiheitssphäre des Einzelnen)
  • Artikel 18 (Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit)
  • Artikel 19 (Meinungs- und Informationsfreiheit)
  • Artikel 25 (Recht auf Wohlfahrt)
  • Artikel 28 (Soziale und internationale Ordnung)

Der Artikel 30 (Auslegungsregel) ist durch diese gesundheitliche Selbstbestimmung nicht verletzt, da dies eine persönliche Entscheidung ist (ausser im Fall von Schutzbefohlenen, bei welchen eine ausgewogene Lösung gefunden werden muss).

Gemäss dem europäischen Netzwerk der nationalen Menschenrechtsorganisationen ist es wichtig, dass während der Covid-19-Krise wohl Solidarität herrscht, doch auch die prinzipiellen Spielregeln der Einschränkungen von Grundrechten eingehalten werden müssen:

 

Das Petitionskommittee

  • Werner Stocker (Initiator), Balzers
  • Jeannette Stocker, Balzers
  • Evelyne Meier, Mauren